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Einfach Gutes tun

ZuStiftung

Durch eine Zustiftung tun Sie dauerhaft Gutes für Menschen in Stadt und Landkreis Neumarkt. Wir verwenden nur die Erträge aus dem Stiftungskapital - das Kapital selbst bleibt in vollem Umfang erhalten.

Wenn Sie das Stiftungskaptial erhöhen möchten, so können Sie das mit jeder beliebigen Summe tun.

Hier unsere Konten:

Wenn auch Sie unsere Projekte unterstützen möchten, hier unsere Spendenkonten:

Raiffeisenbank Neumarkt i.d.OPf. eG
IBAN DE65 7606 9553 0001 0606 00
BIC GENODEF1NM1

Sparkasse Neumarkt-Parsberg 
DE33 7605 2080 0042 5980 86 
BIC: BYLADEM1NMA

Verwendungszweck: Zustiftung

Sie erhalten eine voll abzugsfähige Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt.

Ab einer Zustiftung von 6.000,– Euro erhalten Privatpersonen ein Stimmrecht in der Stifterversammlung auf Lebenszeit. Juristische Personen erhalten dieses Stimmrecht für 20 Jahre. Danach kann es durch erneute Zustiftung wieder erworben werden. Nähere Infos entnehmen Sie bitte unserer Satzung.