Bürgerstiftung Region Neumarkt
Bürgerhaus
Fischergasse 1
92318 Neumarkt i. d. OPf.
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Verwendungszweck: Zustiftung
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Ab einer Zustiftung von 6.000,– Euro erhalten Privatpersonen ein Stimmrecht in der Stifterversammlung auf Lebenszeit. Juristische Personen erhalten dieses Stimmrecht für 20 Jahre. Danach kann es durch erneute Zustiftung wieder erworben werden. Nähere Infos entnehmen Sie bitte unserer Satzung.